Ehrenamtsstärkungsgesetz – Was ist das?

Deutschland ist ein Ehrenamtsland. Ehrenamtliche Arbeit erreicht in der Bundesrepublik einen immer höheren Stellenwert. In Deutschland engagieren sich rund 31 Millionen Menschen in ihrer Freizeit für ein Ehrenamt – Tendenz steigend. Ohne die große Bereitschaft der Gesellschaft, sich mit freiwilliger Arbeit neben Studium oder Job gegen eine oft nur geringe Aufwandsentschädigung oder gar ganz ohne Bezahlung einzubringen, würden insbesondere die sozial-karitativen Einrichtungen nicht in dem Umfang existieren können. Ob im Sportverein, im Bildungsbereich oder auf dem sozialen Gesundheitssektor, helfende Hände werden überall gebraucht.

Bürgerliches Engagement ist für wirtschaftliches Wachstum, Wohlstand und gesellschaftliche Geschlossenheit notwendig. Öffentliche Gelder sind knapp und die Förderung von sozialen Projekten ist ohne Unterstützung von freiwilligen Helfern kaum realisierbar. Um diese gemeinnützigen Strukturen unserer demokratisch freiheitlichen Gesellschaft auf ein zukunftsträchtiges Fundament zu stellen, wurde ein Gesetz zum Schutz des Ehrenamtes geschaffen, das sogenannte Ehrenamtsstärkungsgesetz. Da ehrenamtliche Tätigkeiten für das Wohl Einzelner als auch für das gesamtgesellschaftliche Leben so wertvoll und existenziell wichtig sind, sollen gemeinnützige Organisationen in ihrem Status auch durch rechtliche Rahmenbedingungen gestärkt werden.

Ziel des Ehrenamtsstärkungsgesetzes

Um dies zu erreichen, trat 2013 das Ehrenamtsstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll dazu beitragen, noch mehr Bürger zur Ausübung eines Ehrenamtes zu motivieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung für die gemeinnützigen Institutionen zu schaffen. Das Gesetz sorgt somit auch dafür, dass steuerbegünstigte Organisationen ihre wichtige Arbeit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang noch besser wahrnehmen können und schafft dadurch den Anreiz zur Bereitschaft ehrenamtlicher Arbeit. Als Grundlage ist es hierbei notwendig, dass der Ausübung gemeinnütziger Arbeit so wenig bürokratische Hindernisse wie möglich gegenüberstehen. Institutionen stehen bei ihrer Arbeit oft vor administrativen Hürden, die mit diesem Gesetz nun eine eindeutige Regelung finden sollen.

Das regelt das Ehrenamtsstärkungsgesetz

Das Gesetz gibt u.a. die Rechts- und Planungssicherheit für steuerbegünstigte Organisationen vor. Das bedeutet, dass es den gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen leichter gemacht werden soll, Rücklagen zu bilden und das Verfahren, wie sie ihre finanziellen Mittel verwenden, erleichtert werden soll. Das Gesetz hat das Ziel, durch klare Regelungen dem Ehrenamt in Deutschland auch offiziell eine größere Plattform zu bieten und somit auch die gesellschaftliche Anerkennung für diese Tätigkeiten zu steigern, z.B. durch die Erhöhung der Übungsleiterpauschale. Zudem wurde die Haftung ehrenamtlicher Mitarbeiter beschränkt, um freiwillige Helfer durch ihre Bereitschaft zur ehrenamtlichen Hilfe nicht durch große Haftungsbedingungen abzuschrecken. Wenn du dich für die rechtlichen Voraussetzungen zum Thema Ehrenamt interessierst, gibt es hier das Gesetz zum Nachlesen: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s0556.pdf

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